Qualitätssicherung


Es liegt für die Ausbildung zum Fußpfleger / Fußpflegerin die

„Qualitätssicherungsurkunde“

vom Arbeitskreis der

„Vereinigung Freier Fußpflegerinnen e.V. VFF,
Sierichstraße 172 in 22299 Hamburg,


gültig bis zum Jahr 2015“vor.

Die folgenden Merkmale wurden geprüft:
  • Der durchgeführte Lehrgang hat ein ausgewogenes Verhältnis zwischen praktischer und theoretischer Unterweisung.
  • Alle Lehrkräfte sind in ihren Gebieten erfahren und bemüht den Stoff in leicht fasslicher Form zu vermitteln.
  • Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung unter der Aufsicht des unterrichtenden Arztes und der Lehrkräfte.
  • Die bestandene Prüfung wird durch eine Urkunde (Zertifikat) dokumentiert und von der Lehrgangsstätte und dem prüfenden Arzt unterschrieben.
  • Die technischen Standards des Lehrgangsbetriebes sind zeitgemäß und aktuell; auch ein Qualitätsmanagement besteht.
  • Lehrgangsteilnehmer mit besonderem Bedarf können individuell nachgeschult werden. Die Hygieneverordnung wird vermittelt und eingehalten.
  • Der Datenschutz (§ 203 StGB) wird garantiert.
  • Die Lehrgangsstätte ist Mitglied im VFF e.V. und erkennt die Satzung an.
  • Die Lehrgangsstätte ist ebenfalls Mitglied in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
  • Die Qualitätsmerkmale des Arbeitskreises für Qualitätssicherung werden eingehalte.

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