Qualitätssicherung
Es liegt für die Ausbildung zum
Fußpfleger / Fußpflegerin
die
„Qualitätssicherungsurkunde“
vom Arbeitskreis der
„Vereinigung Freier Fußpflegerinnen e.V. VFF,
Sierichstraße 172 in 22299 Hamburg,
gültig bis zum Jahr 2015“vor.
Die folgenden Merkmale wurden geprüft:
- Der durchgeführte Lehrgang hat ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
praktischer und theoretischer Unterweisung.
- Alle Lehrkräfte sind in ihren Gebieten erfahren und bemüht den Stoff in leicht fasslicher
Form zu vermitteln.
- Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung unter der Aufsicht des
unterrichtenden Arztes und der Lehrkräfte.
- Die bestandene Prüfung wird durch eine Urkunde (Zertifikat) dokumentiert und von der
Lehrgangsstätte und dem prüfenden Arzt unterschrieben.
- Die technischen Standards des Lehrgangsbetriebes sind zeitgemäß und aktuell; auch ein
Qualitätsmanagement besteht.
- Lehrgangsteilnehmer mit besonderem Bedarf können individuell nachgeschult werden.
Die Hygieneverordnung wird vermittelt und eingehalten.
- Der Datenschutz (§ 203 StGB) wird garantiert.
- Die Lehrgangsstätte ist Mitglied im VFF e.V. und erkennt die Satzung an.
- Die Lehrgangsstätte ist ebenfalls Mitglied in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege.
- Die Qualitätsmerkmale des Arbeitskreises für Qualitätssicherung werden eingehalte.