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Berufsinformation für die Fußpflegerin und den Fußpfleger
Zur Aufgabe der Fußpflegerin/des Fußpflegers gehört es, gesundheitsfördernd, vorbeugend und beratend in Zusammenarbeit mit Podologen und Fachärzten tätig zu sein. Die umfassende Ausbildung in der Lehranstalt für Kosmetik und Fußpflege beinhaltet einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil unter Anleitung der Fachlehrer, Sonderreferenten sowie Ärzten der Universität Kiel. Die Ausbildung endet mit einer ärztlich geleiteten Abschlußprüfung und der Vergabe der Urkunde: „Fußpflegerin / Fußpfleger“Diese Urkunde berechtigt zur selbständigen Tätigkeit. Die Lehranstalt für Kosmetik und Fußpflege informiert und unterrichtet und stellt Verbindungen zur Industrie, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Geräteherstellern und Präparatefirmen für Ihre Zukunft als Fußpflegerin / Fußpfleger her. |
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